Vergabeprozess SAW Wohnungen ab Herbst 2024
«Wer eine Alterswohnung sucht und die Voraussetzungen dafür erfüllt, soll bei der SAW eine faire Chance erhalten.» Unter diesem Leitgedanken hat die SAW das Vergabeverfahren für ihre Wohnungen von Grund auf überarbeitet. Dies geschah unter Einbezug von Fachleuten, Altersorganisationen und Menschen, die auf einer Warteliste der SAW stehen.
Ab Herbst 2024 schreibt die SAW alle freien Wohnungen öffentlich aus: Im Tagblatt der Stadt Zürich, über ein neues Online-Portal sowie in einem neuen Vermietungs-Newsletter, zu dem sich alle Interessierten bereits jetzt anmelden können. Für eine Besichtigung bewerben können sich alle Personen, welche die Vermietungsbestimmungen der SAW erfüllen. Die Bewerbung erfolgt über ein neues Online-Portal, das die SAW bis Herbst 2024 einrichtet. Mit dieser Umstellung werden die bisherigen Wartelisten abgelöst. Die Anzahl Jahre, die Personen bereits auf einer Warteliste der SAW standen, werden bei der Auswahl der Mietinteressent*innen für die Wohnungsbesichtigung berücksichtigt.
Ab Herbst 2024 gilt neu nicht nur für subventionierte, sondern auch für die freitragenden Wohnungen eine Einkommens- und Vermögenslimite. Diese liegt etwas höher als die Limite für subventionierte Wohnungen. Mit der Limite will die SAW sicherstellen, dass die günstigen SAW Wohnungen gemäss Stiftungszweck an ältere Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln vermietet werden. Die Einkommens- und Vermögenslimite für freitragende Wohnungen gilt für neue, nicht aber für bestehende Mietverhältnisse.
Weitere Informationen zum neuen Vergabeprozess finden Sie unter "Fragen & Antworten" und in der Medienmitteilung der SAW. Unter "Hintergründe" erfahren Sie zudem mehr über das partizipative Verfahren zur Erarbeitung des neuen Prozesses.
Fragen & Antworten
Dieser Frage- und Antwortkatalog beantwortet die meisten Fragen zum neuen Vergabeprozess und wird laufend aktualisiert. Die Informationen auf dieser Seite entsprechen also stets dem aktuellsten Wissensstand. Auf telefonische oder schriftliche Anfragen können wir Ihnen deshalb leider keine anderen oder genaueren Auskünfte geben. Sobald neue Informationen vorliegen, informieren wir öffentlich im Tagblatt der Stadt Zürich, über das neue Online-Portal sowie unseren Vermietungs-Newsletter. Am besten melden Sie sich gleich für den Newsletter an. So können Sie sicher sein, keine wichtigen Informationen zu verpassen.
Wir bitten Sie zu beachten, dass wir freie Wohnungen bis zur Umstellung auf den neuen Vergabeprozess weiterhin nach Warteliste vergeben. Ein persönlicher Anruf erhöht Ihre Chance nicht.
Allgemeine Informationen
- Alle freien SAW Wohnungen sind künftig öffentlich ausgeschrieben: im Tagblatt der Stadt Zürich, auf einem neuen Online-Portal sowie über einen Vermietungs-Newsletter.
- Interessent*innen haben die Möglichkeit, sich für die Besichtigung von allen Wohnungen zu bewerben, die ihnen gefallen. Bisher mussten sie sich bei der Anmeldung für drei Siedlungen entscheiden.
- Sie entscheiden eigenständig, wann sie sich auf eine SAW Wohnung bewerben wollen und müssen nicht länger warten, bis die SAW ihnen ein Wohnungsangebot unterbreiten kann. Der Zeitpunkt, wann jemand in eine SAW Wohnung wechselt, hängt also neu davon ab, wann er*sie sich für den Umzug bereit fühlt, und nicht davon, welchen Platz er*sie auf der Warteliste hat.
- Auf dem Online-Portal stehen viele Bilder und Informationen zu den Siedlungen und den freien Wohnungen zur Verfügung. So können sich Interessent*innen im Voraus gut informieren und sich nur um jene Wohnungen bewerben, die sie wirklich interessieren. Dadurch ersparen sie sich vergebliche Besichtigungen.
Bewerbungs- und Vergabeprozess
- Personen, die sich grundsätzlich für SAW Wohnungen interessieren, registrieren sich einmalig auf dem neuen Online-Portal.
- Alle freien SAW Wohnungen werden im Tagblatt der Stadt Zürich, auf dem Online-Portal sowie im Vermietungs-Newsletter der SAW veröffentlicht. Den Newsletter können alle Interessierten abonnieren.
- Wer sich für eine ausgeschriebene Wohnung interessiert, bewirbt sich direkt auf dem Portal für die Besichtigung.
- Für jede ausgeschriebene Wohnung werden in der Regel 10 Interessent*innen (Personen/Parteien) zur Besichtigung eingeladen.
- Interessent*innen, die zur Besichtigung eingeladen werden und sich nach der Besichtigung für die Wohnung interessieren, können ihre Bewerbung für die Wohnung direkt auf dem Portal vervollständigen und abschicken.
- Die SAW prüft die Bewerbungsunterlagen und lädt 3 Interessent*innen zu einem persönlichen Gespräch ein.
- Aus diesen wählt sie die geeignetste Person/die geeignetste Partei aus und stellt dieser einen Mietvertrag aus.
Aus allen Interessent*innen werden die 7 Personen/Parteien ausgewählt, welche aufgrund ihrer Merkmale am meisten Punkte mitbringen. Falls mehr als 7 Interessent*innen gleich viele Punkte haben, erfolgt eine zufällige elektronische Selektion. Zusätzlich zu diesen 7 Personen/Parteien werden aus allen übrigen Interessent*innen 3 weitere Personen/Parteien ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt ebenfalls elektronisch.
- Interessent*innen, die nachweislich innerhalb der nächsten 0 bis 3 Monate unverschuldet von einem Wohnungsverlust bedroht sind: 6 Punkte
- Interessent*innen, die nachweislich innerhalb der nächsten 4 bis 12 Monate unverschuldet von einem Wohnungsverlust bedroht sind: 5 Punkte
- Interessent*innen, die wegen Mobilitätseinschränkungen zu einem Wohnungswechsel gezwungen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Fähigkeit zu gehen langfristig oder zunehmend eingeschränkt ist und Sie die bestehende Wohnsituation deshalb aufgeben müssen (z. B. kein Lift): 5 Punkte.
- Interessent*innen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation zu einem Wohnungswechsel gezwungen sind. Das ist dann der Fall, wenn der aktuelle Nettomietzins höher ist als die Hälfte des steuerbaren Einkommens unter Anrechnung des steuerbaren Vermögens sowie allfälliger Ergänzungsleistungen: 5 Punkte
Mit dem Start der Online-Plattform werden die Wartelisten nicht mehr weitergeführt. Ab dann verändert sich die Anzahl Punkte nicht mehr.
Online-Portal
Damit Registrierung und Bewerbungen auch für all jene Menschen möglich sind, die bei diesen Prozessen Unterstützung brauchen und diese privat nicht organisieren können, setzt sie eine Reihe von Massnahmen um:
- Alle freiwerdenden Wohnungen sind auch im Tagblatt der Stadt Zürich ausgeschrieben.
- Der Bewerbungsprozess ist schlank und einfach gestaltet. Bewerbungen sind nach erfolgter Registrierung mit wenigen Klicks möglich.
- Die SAW schafft ein Netz von Anlaufstellen, die Mietinteressent*innen bei der Registrierung und/oder Wohnungsbewerbung unterstützen – telefonisch oder persönlich vor Ort.
- Sie richtet eine telefonische Hotline ein.
Unterstützungsangebote
Geltungsdauer Wartelisten
Mit dem Start der Online-Plattform werden die Wartelisten nicht mehr weitergeführt. Ab dann verändert sich die Anzahl Punkte nicht mehr.
Freitragende und subventionierte Wohnungen
Als freitragend gilt eine Wohnung, wenn sie nicht subventioniert ist. Bei freitragenden Wohnungen gilt das Prinzip der Kostenmiete. Das heisst, dass aus den Mieteinnahmen keine Gewinne entstehen und die Mietenden nur effektiv anfallende Kosten bezahlen. Deshalb sind freitragende Wohnungen der SAW günstiger als vergleichbare Objekte auf dem Wohnungsmarkt.
Mit der Umstellung auf den neuen Vergabeprozess im Herbst 2024 wird auch das steuerbare Haushaltseinkommen und -vermögen für diese Wohnungskategorie begrenzt: Die Einkommenslimite für freitragende Wohnungen wird eineinhalb Mal so hoch sein wie die Einkommenslimite für subventionierte Wohnungen. Das heisst: Mit den aktuellen Zahlen der Wohnbauförderung* wäre die Limite Fr. 78'450.— steuerbares Einkommen für Einpersonenhaushalte und Fr. 92‘700.— steuerbares Einkommen für Zweipersonenhaushalte.
Vermögenswerte über Fr. 100'000. — werden zu fünf Prozent als Einkommen gerechnet. Das höchstzulässige steuerbare Vermögen für freitragende Wohnungen liegt bei Fr. 500'000.—.
Die Einkommens- und Vermögenslimite für freitragende Wohnungen gilt für neue, nicht aber für bestehende Mietverhältnisse.
*Jedes Jahr per 1. Juli werden die finanziellen Limiten für subventionierte Wohnungen von der kantonalen Wohnbauförderung aktualisiert. Die Berechnung der Limiten für freitragende Wohnungen basiert auf den Vorgaben der Wohnbauförderung für die subventionierten Wohnungen.