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Vermietung
von SAW Wohnungen

Die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) ändert den Prozess für die Vergabe ihrer Wohnungen. Die Umstellung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2024. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt unverändert das aktuelle Vorgehen. Bei diesem werden die Wohnungen an Personen auf der Warteliste der SAW vergeben.

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Vermietungs-Newsletter

Alle freien SAW Wohnungen werden künftig öffentlich ausgeschrieben: im Tagblatt der Stadt Zürich, auf einem neuen Online-Portal sowie in unserem neuen Vermietungs-Newsletter.

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Vergabeprozess SAW Wohnungen ab Herbst 2024

«Wer eine Alterswohnung sucht und die Voraussetzungen dafür erfüllt, soll bei der SAW eine faire Chance erhalten.» Unter diesem Leitgedanken hat die SAW das Vergabeverfahren für ihre Wohnungen von Grund auf überarbeitet. Dies geschah unter Einbezug von Fachleuten, Altersorganisationen und Menschen, die auf einer Warteliste der SAW stehen.

Ab Herbst 2024 schreibt die SAW alle freien Wohnungen öffentlich aus: Im Tagblatt der Stadt Zürich, über ein neues Online-Portal sowie in einem neuen Vermietungs-Newsletter, zu dem sich alle Interessierten bereits jetzt anmelden können. Für eine Besichtigung bewerben können sich alle Personen, welche die Vermietungsbestimmungen der SAW erfüllen. Die Bewerbung erfolgt über ein neues Online-Portal, das die SAW bis Herbst 2024 einrichtet. Mit dieser Umstellung werden die bisherigen Wartelisten abgelöst. Die Anzahl Jahre, die Personen bereits auf einer Warteliste der SAW standen, werden bei der Auswahl der Mietinteressent*innen für die Wohnungsbesichtigung berücksichtigt.

Ab Herbst 2024 gilt neu nicht nur für subventionierte, sondern auch für die freitragenden Wohnungen eine Einkommens- und Vermögenslimite. Diese liegt etwas höher als die Limite für subventionierte Wohnungen. Mit der Limite will die SAW sicherstellen, dass die günstigen SAW Wohnungen gemäss Stiftungszweck an ältere Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln vermietet werden. Die Einkommens- und Vermögenslimite für freitragende Wohnungen gilt für neue, nicht aber für bestehende Mietverhältnisse.

Weitere Informationen zum neuen Vergabeprozess finden Sie unter "Fragen & Antworten" und in der Medienmitteilung der SAW. Unter "Hintergründe" erfahren Sie zudem mehr über das partizipative Verfahren zur Erarbeitung des neuen Prozesses.

Fragen & Antworten

Dieser Frage- und Antwortkatalog beantwortet die meisten Fragen zum neuen Vergabeprozess und wird laufend aktualisiert. Die Informationen auf dieser Seite entsprechen also stets dem aktuellsten Wissensstand. Auf telefonische oder schriftliche Anfragen können wir Ihnen deshalb leider keine anderen oder genaueren Auskünfte geben. Sobald neue Informationen vorliegen, informieren wir öffentlich im Tagblatt der Stadt Zürich, über das neue Online-Portal sowie unseren Vermietungs-Newsletter. Am besten melden Sie sich gleich für den Newsletter an. So können Sie sicher sein, keine wichtigen Informationen zu verpassen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass wir freie Wohnungen bis zur Umstellung auf den neuen Vergabeprozess weiterhin nach Warteliste vergeben. Ein persönlicher Anruf erhöht Ihre Chance nicht.

Allgemeine Informationen

Warum passt die SAW den Vergabeprozess für ihre Wohnungen an?
Wer eine Alterswohnung sucht und die Voraussetzungen dafür erfüllt, soll bei der SAW eine faire Chance erhalten. Die SAW ist überzeugt, dass dieses Ziel mit dem neuen Vergabeprozess besser erreicht werden kann, als mit den bisherigen Wartelisten.
Was ändert sich mit dem neuen Vergabeprozess?
Mit der Umstellung von den bisherigen Wartelisten auf den neuen Vergabeprozess gewinnen Mietinteressent*innen Autonomie und Flexibilität:


  • Alle freien SAW Wohnungen sind künftig öffentlich ausgeschrieben: im Tagblatt der Stadt Zürich, auf einem neuen Online-Portal sowie über einen Vermietungs-Newsletter.

  • Interessent*innen haben die Möglichkeit, sich für die Besichtigung von allen Wohnungen zu bewerben, die ihnen gefallen. Bisher mussten sie sich bei der Anmeldung für drei Siedlungen entscheiden.

  • Sie entscheiden eigenständig, wann sie sich auf eine SAW Wohnung bewerben wollen und müssen nicht länger warten, bis die SAW ihnen ein Wohnungsangebot unterbreiten kann. Der Zeitpunkt, wann jemand in eine SAW Wohnung wechselt, hängt also neu davon ab, wann er*sie sich für den Umzug bereit fühlt, und nicht davon, welchen Platz er*sie auf der Warteliste hat.

  • Auf dem Online-Portal stehen viele Bilder und Informationen zu den Siedlungen und den freien Wohnungen zur Verfügung. So können sich Interessent*innen im Voraus gut informieren und sich nur um jene Wohnungen bewerben, die sie wirklich interessieren. Dadurch ersparen sie sich vergebliche Besichtigungen.



Ab wann gilt der neue Vergabeprozess?
Voraussichtlich ab Herbst 2024. Den genauen Zeitpunkt kommunizieren wir auf dieser Seite, über unseren Vermietungs-Newsletter sowie öffentlich via Medien (Tagblatt der Stadt Zürich). Personen, die auf einer Warteliste der SAW stehen, informieren wir persönlich per Brief über den genauen Zeitpunkt.
Wer kann sich ab diesem Zeitpunkt für freie Wohnungen der SAW bewerben?
Es können sich weiterhin alle Personen auf SAW Wohnungen bewerben, welche die Vermietungsbestimmungen der SAW erfüllen, die in den Statuten der SAW festgehalten sind.
Müssen Interessent*innen bereits auf einer Warteliste der SAW sein, um sich bewerben zu können?
Nein.

Bewerbungs- und Vergabeprozess

Wie genau läuft der Bewerbungsprozess ab?

  1. Personen, die sich grundsätzlich für SAW Wohnungen interessieren, registrieren sich einmalig auf dem neuen Online-Portal.

  2. Alle freien SAW Wohnungen werden im Tagblatt der Stadt Zürich, auf dem Online-Portal sowie im Vermietungs-Newsletter der SAW veröffentlicht. Den Newsletter können alle Interessierten abonnieren.

  3. Wer sich für eine ausgeschriebene Wohnung interessiert, bewirbt sich direkt auf dem Portal für die Besichtigung.

  4. Für jede ausgeschriebene Wohnung werden in der Regel 10 Interessent*innen (Personen/Parteien) zur Besichtigung eingeladen.

  5. Interessent*innen, die zur Besichtigung eingeladen werden und sich nach der Besichtigung für die Wohnung interessieren, können ihre Bewerbung für die Wohnung direkt auf dem Portal vervollständigen und abschicken.

  6. Die SAW prüft die Bewerbungsunterlagen und lädt 3 Interessent*innen zu einem persönlichen Gespräch ein.

  7. Aus diesen wählt sie die geeignetste Person/die geeignetste Partei aus und stellt dieser einen Mietvertrag aus.

Wie werden die Interessent*innen ausgewählt, die zur Wohnungsbesichtigung eingeladen werden?
Für jede freie Wohnung lädt die SAW in der Regel 10 Personen/Parteien zur Besichtigung ein. Die Auswahl beruht auf genau definierten, transparenten Kriterien. Diese sind unterschiedlich gewichtet, um das Verfahren möglichst fair zu gestalten. Punktzahlen zeigen, welches Kriterium wie viel Gewicht hat. Interessent*innen, die so genannte «Dringlichkeitskriterien» erfüllen, haben gewissen Vorrang. Das gilt auch für Interessent*innen, die bereits auf einer Warteliste der SAW sind, sowie für Personen, die einen besonderen Bezug zum Quartier geltend machen können. Mehr dazu lesen Sie bei den folgenden Fragen.

Aus allen Interessent*innen werden die 7 Personen/Parteien ausgewählt, welche aufgrund ihrer Merkmale am meisten Punkte mitbringen. Falls mehr als 7 Interessent*innen gleich viele Punkte haben, erfolgt eine zufällige elektronische Selektion. Zusätzlich zu diesen 7 Personen/Parteien werden aus allen übrigen Interessent*innen 3 weitere Personen/Parteien ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt ebenfalls elektronisch.

Was sind Dringlichkeitskriterien und wie werden sie gewichtet?
Im Folgenden sind die Dringlichkeitskriterien und die dazugehörende Gewichtung (Punktzahl) aufgelistet:


  • Interessent*innen, die nachweislich innerhalb der nächsten 0 bis 3 Monate unverschuldet von einem Wohnungsverlust bedroht sind: 6 Punkte

  • Interessent*innen, die nachweislich innerhalb der nächsten 4 bis 12 Monate unverschuldet von einem Wohnungsverlust bedroht sind: 5 Punkte

  • Interessent*innen, die wegen Mobilitätseinschränkungen zu einem Wohnungswechsel gezwungen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Fähigkeit zu gehen langfristig oder zunehmend eingeschränkt ist und Sie die bestehende Wohnsituation deshalb aufgeben müssen (z. B. kein Lift): 5 Punkte.

  • Interessent*innen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation zu einem Wohnungswechsel gezwungen sind. Das ist dann der Fall, wenn der aktuelle Nettomietzins höher ist als die Hälfte des steuerbaren Einkommens unter Anrechnung des steuerbaren Vermögens sowie allfälliger Ergänzungsleistungen: 5 Punkte

Wie wird die Anzahl Jahre auf einer Warteliste der SAW gewichtet?
Interessent*innen, die bereits auf einer Warteliste der SAW stehen, haben im Auswahlverfahren besonderes Gewicht. Die genaue Gewichtung ergibt sich aus dem Datum, an dem sie sich bei der SAW angemeldet oder registriert haben. Pro ganzes Jahr erhalten sie 0.25 Punkte, angebrochene Jahre zählen nicht. Es können maximal 16 Jahre angerechnet werden, die maximale Anzahl Punkte ist somit 4.

Mit dem Start der Online-Plattform werden die Wartelisten nicht mehr weitergeführt. Ab dann verändert sich die Anzahl Punkte nicht mehr.
Weshalb und wie wird der Quartierbezug gewichtet?
Für viele ältere Menschen nimmt der Bewegungsradius zunehmend ab und soziale Kontakte in der nahen Umgebung werden wichtiger. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, im eigenen Quartier oder in der Nähe von Familie oder Freund*innen wohnen zu können. Ein besonderer Quartierbezug ist beispielsweise dann gegeben, wenn jemand bereits seit vielen Jahren im Quartier lebt, sich seit längerem aktiv im Quartier engagiert oder wenn Kinder und/oder Enkel oder enge Freund*innen in der Nähe leben: 1 Punkt
Bekommen sowohl Personen, die auf der Warteliste als auch jene, die auf der Registriertenliste der SAW sind, Punkte?
Ja.
Haben alle Interessent*innen dieselbe Chance, zur Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden?
Nein. Siehe dazu Frage oben: «Wie genau läuft der Bewerbungsprozess ab?»
Warum hat sich die SAW für eine Auswahl auf Basis von gewichteten Kriterien entschieden?
Es ist uns ein grosses Anliegen, ein möglichst faires Verfahren für die Vergabe unserer Wohnungen zu schaffen. Das bedeutet auch, dass wir niemanden aus dem Bewerbungsverfahren ausschliessen, der*die die allgemeinen Zugangskriterien zu den SAW Wohnungen erfüllt (siehe dazu die Frage "Wer kann sich ab diesem Zeitpunkt für freie Wohnungen der SAW bewerben?"). Für Personen, die kein Dringlichkeitskriterium erfüllen und auf keiner Warteliste der SAW stehen, ist die Chance zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden, aber kleiner als die Chance jener, die besonders dringend auf eine bezahlbare Alterswohnung angewiesen und/oder die bereits seit vielen Jahren auf einer Warteliste der SAW stehen.
Kann es sein, dass jemand mehrmals oder gar nie zu einer Besichtigung eingeladen wird?
Ja, beides ist möglich.
Können sich Wohnungssuchende um so viele Wohnungen bewerben, wie sie möchten?
Ja.

Online-Portal

Wie heisst das Online-Portal? Wo finden Sie es?
Wir arbeiten derzeit an der technischen Umsetzung des Online-Portals. Deshalb ist im Moment noch offen, wie es genau heisst, und unter welcher Internetadresse (URL) Interessierte die Plattform finden werden. Alle Informationen dazu kommunizieren wir frühzeitig auf dieser Seite, über unseren Vermietungs-Newsletter sowie öffentlich via Medien (Tagblatt der Stadt Zürich). Personen, die auf einer Warteliste der SAW stehen, informieren wir per Brief persönlich.
Müssen sich Interessent*innen für das Online-Portal registrieren?
Ja. Sie können sich entweder bei der ersten Bewerbung registrieren oder auch schon vorher, unabhängig von einer Bewerbung. Wir informieren frühzeitig öffentlich (Tagblatt der Stadt Zürich, auf dieser Seite und über unseren Vermietungs-Newsletter), ab wann genau die Registration möglich ist. Personen, die auf einer Warteliste der SAW stehen, informieren wir per Brief persönlich.
Ist ein Online-Portal altersgerecht?
Die SAW achtet bei der technischen Umsetzung sorgfältig darauf, dass das neue Online-Portal einfach zu bedienen ist. Gleichzeitig ist sie überzeugt, dass die Mehrheit der Interessent*innen dank ihren Erfahrungen mit ähnlichen Prozessen (z. B. Online-Billettkäufe, Online-Einkäufe) die Registrierung und die Bewerbungen eigenständig meistert.

Damit Registrierung und Bewerbungen auch für all jene Menschen möglich sind, die bei diesen Prozessen Unterstützung brauchen und diese privat nicht organisieren können, setzt sie eine Reihe von Massnahmen um:


  • Alle freiwerdenden Wohnungen sind auch im Tagblatt der Stadt Zürich ausgeschrieben.

  • Der Bewerbungsprozess ist schlank und einfach gestaltet. Bewerbungen sind nach erfolgter Registrierung mit wenigen Klicks möglich.

  • Die SAW schafft ein Netz von Anlaufstellen, die Mietinteressent*innen bei der Registrierung und/oder Wohnungsbewerbung unterstützen – telefonisch oder persönlich vor Ort.

  • Sie richtet eine telefonische Hotline ein.

Sind Bewerbungen auch auf anderem Weg möglich (E-Mail, Brief o. ä.)?
Nein.

Unterstützungsangebote

Wo finden Interessent*innen Unterstützung, wenn es mit der Registrierung nicht klappt?
Für all jene, die sich in Online-Fragen nicht sicher genug fühlen oder sich auf dem neuen Online-Portal noch nicht zurechtfinden, richten wir ein Netz von Anlaufstellen sowie eine telefonische Hotline ein. Wo Interessierte diese Anlaufstellen genau finden, und wie die Nummer der Hotline lautet, kommunizieren wir frühzeitig öffentlich (Tagblatt der Stadt Zürich, auf dieser Seite und über unseren Vermietungs-Newsletter). Natürlich ist es auch möglich, Menschen aus dem persönlichen Umfeld um Unterstützung zu bitten: Kinder, Enkel, Nachbar*innen oder andere Bekannte.

Geltungsdauer Wartelisten

Verlieren die Wartelisten der SAW nach der Umstellung auf das neue Online-Portal ihre Gültigkeit?
Mit dem Start der Online-Plattform werden die Wartelisten nicht mehr weitergeführt. Interessent*innen, die bereits auf einer Warteliste der SAW sind, werden aber im Auswahlverfahren für die Wohnungsbesichtigungen besonders berücksichtigt (siehe dazu die Frage "Wie werden die Interessent*innen ausgewählt, die zur Wohnungsbesichtigung eingeladen werden?"). Dazu berechnen wir für jedes Jahr, das sie auf der Warteliste standen, automatisch die Anzahl Punkte, die ihnen dafür zustehen. Die betreffenden Personen brauchen also nichts weiter zu unternehmen.

Mit dem Start der Online-Plattform werden die Wartelisten nicht mehr weitergeführt. Ab dann verändert sich die Anzahl Punkte nicht mehr.
Können sich Interessierte bis zum Start des Online-Portals weiterhin in eine Warteliste eintragen?
Mit dem Start der Online-Plattform werden die Wartelisten nicht mehr weitergeführt. Da nur pro ganzes Jahr auf der Warteliste Punkte vergeben werden (siehe dazu die Frage "Wie wird die Anzahl Jahre auf einer Warteliste der SAW gewichtet?") und die Umstellung auf den neuen Vergabeprozess bereits in einem Jahr erfolgt, nützt es wenig, wenn sich jetzt noch jemand in eine Warteliste einträgt. Stattdessen raten wir Interessierten, sich für unseren Vermietungs-Newsletter anzumelden. So sind sie stets auf dem aktuellsten Informationsstand zur Umstellung auf den neuen Vergabeprozess.

Freitragende und subventionierte Wohnungen

Was ist der Unterschied zwischen subventionierten und freitragenden Wohnungen?
Subventionierte Wohnungen sind etwas günstiger, da sie beim Bau von Kanton und Stadt Zürich durch zinslose Kredite gefördert wurden. Im Gegenzug muss die SAW Vorgaben sowohl beim Bau als auch beim Betrieb der Wohnungen erfüllen. Unter anderem muss sie sicherstellen, dass das Einkommen und Vermögen der Mietenden unter der Limite liegt, die jährlich vom Kanton neu festgelegt wird. Das ist ein gängiges Vorgehen, an das sich alle gemeinnützigen Bauträger*innen halten, die von zinslosen Krediten profitieren.

Als freitragend gilt eine Wohnung, wenn sie nicht subventioniert ist. Bei freitragenden Wohnungen gilt das Prinzip der Kostenmiete. Das heisst, dass aus den Mieteinnahmen keine Gewinne entstehen und die Mietenden nur effektiv anfallende Kosten bezahlen. Deshalb sind freitragende Wohnungen der SAW günstiger als vergleichbare Objekte auf dem Wohnungsmarkt.
Warum hat die SAW sowohl freitragende als auch subventionierte Wohnungen?
Die SAW bemüht sich, rund 70 Prozent aller Wohnungen zu subventionieren und Menschen mit sehr tiefem Einkommen und Vermögen anzubieten. Es gibt aber auch Personen, welche die Einkommenslimite des Kantons überschreiten und im Alter auf günstigen Wohnraum angewiesen sind. Für diese erstellt die SAW einen Anteil freitragender Wohnungen (siehe dazu die vorangehende Frage). Zudem erreicht sie so eine bessere soziale Durchmischung in den Siedlungen.
Wie viele freitragende und subventionierte Wohnungen hat die SAW?
Bei der SAW sind 77% der Wohnungen subventioniert und 23% freitragend. (Stand 2022)
Wer kann sich auf eine subventionierte Wohnung bewerben?
Bewerben kann sich, wer mindestens 60 Jahre alt ist, seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich wohnt und die Einkommens- und Vermögenslimite nicht überschreitet. Die Einkommens- und Vermögenslimiten für subventionierte Wohnungen werden jährlich per 1. Juli von der kantonalen Wohnbauförderung festgelegt. Im Juli 2023 lagen sie bei Fr. 52'300.— steuerbarem Einkommen für Einpersonenhaushalte und bei Fr. 61‘800.— steuerbarem Einkommen für Zweipersonenhaushalte. Fünf Prozent der Vermögensanteile über Fr. 100'000. — werden als Einkommen gerechnet. Das höchstzulässige steuerbare Vermögen liegt bei Fr. 200'000. —. Dieses darf jedoch überschritten werden, sofern die massgebende Einkommensgrenze eingehalten wird. Mehr Informationen dazu finden Sie bei den Vermietungsbestimmungen der SAW.
Wer kann sich auf freitragende Wohnungen bewerben?
Bewerben kann sich, wer mindestens 60 Jahre alt ist und seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich wohnt. Aktuell gelten für freitragende Wohnungen keine finanziellen Limiten.

Mit der Umstellung auf den neuen Vergabeprozess im Herbst 2024 wird auch das steuerbare Haushaltseinkommen und -vermögen für diese Wohnungskategorie begrenzt: Die Einkommenslimite für freitragende Wohnungen wird eineinhalb Mal so hoch sein wie die Einkommenslimite für subventionierte Wohnungen. Das heisst: Mit den aktuellen Zahlen der Wohnbauförderung* wäre die Limite Fr. 78'450.— steuerbares Einkommen für Einpersonenhaushalte und Fr. 92‘700.— steuerbares Einkommen für Zweipersonenhaushalte.
Vermögenswerte über Fr. 100'000. — werden zu fünf Prozent als Einkommen gerechnet. Das höchstzulässige steuerbare Vermögen für freitragende Wohnungen liegt bei Fr. 500'000.—.

Die Einkommens- und Vermögenslimite für freitragende Wohnungen gilt für neue, nicht aber für bestehende Mietverhältnisse.

*Jedes Jahr per 1. Juli werden die finanziellen Limiten für subventionierte Wohnungen von der kantonalen Wohnbauförderung aktualisiert. Die Berechnung der Limiten für freitragende Wohnungen basiert auf den Vorgaben der Wohnbauförderung für die subventionierten Wohnungen.

Ausblick

Der Wechsel auf den neuen Vergabeprozess erfolgt voraussichtlich im Herbst 2024. Wir informieren frühzeitig öffentlich (Tagblatt der Stadt Zürich), auf dieser Seite sowie über unseren Vermietungs-Newsletter


  • ab wann die Registrierung für das Online-Portal möglich ist,

  • ab wann die Wohnungen im Tagblatt und Online ausgeschrieben werden,

  • unter welcher Internetadresse (URL) Interessierte das Online-Portal finden,

  • welche Stellen Unterstützung bieten bei der Registrierung und/oder Bewerbung.

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Wohnnotlage

Falls Sie sich in einer Wohnnotlage befinden (vorliegende Kündigung und/oder Mobilitätseinschränkungen, die den Verbleib in der aktuellen Wohnung unmöglich machen): Wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Zürich im Alter (ZiA). Sie berät und unterstützt Sie bei der Wohnungssuche.

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Hintergrund zum Wechsel des Vergabeverfahrens

Wer sich bis anhin für eine Wohnung der SAW interessierte, musste sich in eine Warteliste aufnehmen lassen. Je nach Siedlung, für die sich die Person interessierte, betrug die Wartezeit einige Jahre oder auch über zehn Jahre. Der Stiftungsrat möchte dieses Verfahren ändern. Aus diesem Grund hat die SAW unter Einbezug von Fachleuten, Altersorganisationen und Menschen, die auf der Warteliste stehen, ein neues Vergabeverfahren für ihre Wohnungen erarbeitet.

So wurde das neue Verfahren erarbeitet