Vermietungskriterien
Zürich hat einen hohen Anteil an älteren Personen mit tiefem Einkommen. Ihnen fühlt sich die SAW verpflichtet. Zirka 70 Prozent der SAW-Wohnungen sind mit Darlehen der Wohnbauförderungsprogramme vergünstigt.
Allgemeine Vorraussetzung für eine Wohnung
- Alter: Zum Zeitpunkt des Wohnungsbezugs müssen Sie mindestens 60 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren und anderen Formen von Zweipersonenhaushalten muss nur eine Person dieses Mindestalter erreicht haben.
- Nationalität: Ihre Nationalität spielt keine Rolle. In den Siedlungen der SAW finden Menschen aus verschiedenen Kulturen ein Zuhause: Personen mit Schweizer Bürgerrecht und mit Niederlassungsbewilligungen B oder C.
- Wohnsitz: Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz muss in den beiden letzten Jahren vor Bezug der Wohnung ununterbrochen in der Stadt Zürich gewesen sein. Über Details informiert Sie die Beratungsstelle Wohnen im Alter, welche die Wartelisten der SAW-Wohnungen führt.
Vermietungskriterien für die vergünstigten Wohnungen
- Einkommen und Vermögen: Für die von der Wohnbauförderung unterstützten Wohnungen gelten spezielle Vermietungskriterien.
Das steuerbare Jahreseinkommen darf folgende Beträge nicht übersteigen:
- 50 600 Franken für Einzelpersonen
- 59 700 Franken für Zweipersonenhaushalte
Bei einzelnen Siedlungen gibt es zusätzlich noch eine zweite Kategorie der Verbilligungsbeiträge. Bei diesen Wohnungen liegt die Obergrenze bei folgenden Beträgen:
- 59 700 Franken für Einzelpersonen
- 70 800 Franken für Zweipersonenhaushalte
Bei beiden Kategorie-Varianten werden 5 Prozent jenes Teils des Vermögens, der 100 000 Franken übersteigt zum Einkommen gezählt. Die Beratungsstelle Wohnen im Alter, welche die Wartelisten der SAW-Wohnungen führt, berät Sie gerne persönlich in diesen Fragen.