Hilfe

Vermietungsbestimmungen

Zürich hat einen hohen Anteil an älteren Personen mit tiefem Einkommen. Ihnen fühlt sich die SAW verpflichtet. Rund 80 Prozent der SAW-Wohnungen sind mit Darlehen der Wohnbauförderungsprogramme vergünstigt.

Allgemeine
Voraussetzungen

Alter: Zum Zeitpunkt des Wohnungsbezugs müssen Sie mindestens 60 Jahre alt sein. Bei Ehepaaren und anderen Formen von Zweipersonenhaushalten muss nur eine Person dieses Mindestalter erreicht haben.

Nationalität: Ihre Nationalität spielt keine Rolle. In den Siedlungen der SAW finden Menschen aus verschiedenen Kulturen ein Zuhause: Personen mit Schweizer Bürgerrecht und mit Niederlassungsbewilligungen C, B oder F.

Wohnsitz: Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz muss in den beiden letzten Jahren vor Bezug der Wohnung ununterbrochen in der Stadt Zürich gewesen sein. Über Details informiert Sie die Fachstelle Zürich im Alter (ZiA).

Maximales
Einkommen

Einkommen und Vermögen: Für die von der Wohnbauförderung unterstützten Wohnungen gelten spezielle Vermietungskriterien.
Das steuerbare Jahreseinkommen darf folgende Beträge nicht übersteigen:

Einpersonenhaushalte: CHF 52'300
Zweipersonenhaushalte: CHF 61'800

Bei einzelnen Siedlungen gibt es zusätzlich noch eine zweite Kategorie der Verbilligungsbeiträge. Bei diesen Wohnungen liegt die Obergrenze bei folgenden Beträgen:

Einpersonenhaushalte: CHF 61'800
Zweipersonenhaushalte: CHF 73'300

Bei beiden Kategorie-Varianten werden 5 Prozent jenes Teils des Vermögens, der 100'000 Franken übersteigt, zum Einkommen gezählt. Die Fachstelle Zürich im Alter (ZiA) berät Sie gerne persönlich in diesen Fragen.

Das könnte sie auch interessieren:

Welches Zuhause passt zu mir?

Die Fachstelle Zürich im Alter (ZiA) informiert Sie über die Siedlungen der SAW und andere Altersangebote. Sie unterstützt Personen in Wohnnotlagen, welche von einer Wohnungskündigung betroffen sind oder aus gesundheitlichen Gründen dringend eine altersgerechte Wohnung brauchen.

zur Fachstelle